Organe der Gesellschaft

Überblick über die Organe der DWS

Die DWS KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien („KGaA“), bei der die persönlich haftende Gesellschafterin eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) nach deutschem Recht ist.

Eine KGaA ist eine hybride Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht, die die Elemente einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG) vereint. Wie bei einer Aktiengesellschaft wird das Grundkapital einer KGaA von ihren Aktionären gehalten. Wie bei einer Kommanditgesellschaft werden die Geschäfte der KGaA von einer persönlich haftenden Gesellschafterin geführt, die gegenüber Dritten uneingeschränkt haftet.

Die persönlich haftende Gesellschafterin der DWS KGaA, die DWS Management GmbH (die „persönlich haftende Gesellschafterin“), ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DB Beteiligungs-Holding GmbH, die sich wiederum im hundertprozentigen Eigentum der Deutsche Bank AG befindet.

Die Organe der DWS KGaA sind die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihre Geschäftsführer, die gemeinsam die Geschäftsführung der DWS KGaA bilden, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Aktionäre der DWS KGaA. Außerdem hat die DWS KGaA einen Gemeinsamen Ausschuss.

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