Am 6. Juni 2024 hat die Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) auf Vorschlag des Aufsichtsrats, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses, KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („KPMG“) mit Sitz in Berlin, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.
KPMG wurde zudem zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2024 und gegebenenfalls erstellter sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG) bestellt, soweit diese jeweils vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2025 aufgestellt werden.
Prüfungsgesellschaften aus dem KPMG-Verbund prüfen zudem den Großteil der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften sowie die gesetzlich geforderte nichtfinanzielle Berichterstattung und den Abhängigkeitsbericht.
KPMG ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 als Abschlussprüfer für die DWS KGaA tätig.