Am 03. Juni 2026 hat die Hauptversammlung der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) auf Vorschlag des Aufsichtsrats, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungs- und Risikoausschusses, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) mit Sitz in Stuttgart zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
EY wurde zudem zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr. 2 WpHG) zum 30. Juni 2026 sowie gegebenenfalls erstellter sonstiger unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG), die vor der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2027 aufgestellt werden, bestellt.
EY wurde mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) als Prüfer zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. Der Aufsichtsrat wird angewiesen, diesen Beschluss nur umzusetzen, soweit das CSRD-Umsetzungsgesetz eine externe Bestätigung der für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichterstattung durch einen von der Hauptversammlung bestellten Prüfer vorsieht.