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2024

Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Die gesamte Hauptversammlung wird am 06. Juni 2024, 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen. Die physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Ab wann steht das Aktionärsportal und wo zur Verfügung?

Das Aktionärsportal wird am 15. Mai 2024 freigeschaltet und steht dann unseren Aktionären zur Verfügung. Der entsprechende Link ist auf der HV-Webseite zu finden.

Wie melde ich mich im Aktionärsportal an?

Zugang zum Aktionärsportal erhalten Sie über unsere Internetseite https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung. Der Zugang wird am 15. Mai 2024 freigeschaltet.

Zur Anmeldung ist die Eingabe Ihrer fünfstelligen auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Nummer und der danebenstehenden einstelligen Prüfziffer erforderlich

FAQ_2022_DE.PNG

Klicken Sie anschließend auf „Anmelden“. Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Name, Wohnort und Aktienbestand ein.

Tragen Sie diese Angaben bitte exakt so ein, wie sie auf Ihrer Anmeldebestätigung angegeben sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Titel, Namenszusätze etc. nicht in das Feld „Vorname“ oder „Name“ eingeben. Nach Überprüfung Ihrer Daten klicken Sie auf „Anmelden“. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.

Wo reiche ich meine Fragen ein und bis wann?

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder Bevollmächtigte können ihre Fragen einreichen. Fragen können bis 02. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ ausschließlich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) eingereicht werden. Ordnungsgemäß eingereichte Fragen werden vor der Versammlung allen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemacht und von der Gesellschaft bis spätestens 04. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Fragen und die Antworten bleiben während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zugänglich.

Jedem elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär wird darüber hinaus in der Hauptversammlung das Recht eingeräumt, Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der vorstehenden Frist für die Vorabeinreichung von Fragen ergeben haben. Zudem wird jedem elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionär in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten der persönlich haftenden Gesellschafterin eingeräumt. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen der Ausübung des Rederechts ausgeübt werden darf.

Wie kontaktiere ich die Aktionärshotline?

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, kontaktieren:

Am Tag der Hauptversammlung, 06. Juni 2024, sind wir für Sie ab 8:00 Uhr erreichbar.

IR-Hotline: +49 69 910-14700
oder per E-Mail: investor.relations@dws.com

 

Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich am besten direkt an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister „Computershare“.

Telefon Computershare: +49 89 30903 6330 (Montag - Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: aktionaersportal@computershare.de

 

2023

Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Die gesamte Hauptversammlung wird am 15. Juni 2023, 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen. Die physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Sie können nach der ordnungsgemäßen Anmeldung Ihr Stimmrecht in der von Ihnen bevorzugten Form wahrnehmen:

  • Sie können die Briefwahl nutzen oder den Abstimmungsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, für Sie gemäß Ihren Weisungen abzustimmen.
  • Alternativ können Sie auch Dritte bevollmächtigen, zum Beispiel Ihren depotführenden Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Auch diese werden dann die Briefwahl oder den Abstimmungsvertreter der Gesellschaft nutzen.
  • Eine bequeme und sichere Möglichkeit für die Stimmrechtsausübung und Bevollmächtigung bietet unser Aktionärsportal. Dort können Sie Ihr Stimmverhalten auch noch während der Hauptversammlung am 15. Juni 2023 online ändern und final festlegen. Der Versammlungsleiter wird rechtzeitig darauf hinweisen, wann die Eingabemöglichkeit endet.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den  Abstimmungsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal erfordern die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung, die ordnungsgemäße Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie die Registrierung im Aktionärsportal mit den Zugangsdaten, die Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes in der Anmeldebestätigung erhalten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse in Textform spätestens am 8. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ zugehen.

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann schriftlich erfolgen. Bitte verwenden Sie für die schriftliche Briefwahl möglichst das Formular, das auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandten Anmeldebestätigung abgedruckt ist, oder einen Ausdruck des über die Internetseite der Gesellschaft https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zugänglich gemachten Formulars. Die Stimmabgabe mittels schriftlicher Briefwahl muss bis 14. Juni 2023, 18:00 Uhr MESZ (Eingang) unter folgender Adresse eingehen:

 

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zu welchem Stichtag muss man die DWS Aktie halten um stimmberechtigt zu sein?

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 25. Mai 2023, 0:00 Uhr MESZ, sogenannter Nachweisstichtag, beziehen.

 

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum 8. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ zugehen.

 

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

Die Aktionäre erhalten die Information zur Hauptversammlung mit einem Antwortbogen über ihre Depotbanken zugesandt. Über diesen Antwortbogen kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden.

Ab wann steht das Aktionärsportal und wo zur Verfügung?

Das Aktionärsportal wird voraussichtlich am 25. Mai 2023 freigeschaltet und steht dann unseren Aktionären zur Verfügung. Der entsprechende Link ist auf der HV-Webseite zu finden.

Wie melde ich mich im Aktionärsportal an?

Zugang zum Aktionärsportal erhalten Sie über unsere Internetseite https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung. Der Zugang wird voraussichtlich am 25. Mai 2023 freigeschaltet.

Zur Anmeldung ist die Eingabe Ihrer fünfstelligen auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Nummer und der danebenstehenden einstelligen Prüfziffer erforderlich

FAQ_2022_DE.PNG

Klicken Sie anschließend auf „Anmelden“. Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Name, Wohnort und Aktienbestand ein.

Tragen Sie diese Angaben bitte exakt so ein, wie sie auf Ihrer Anmeldebestätigung angegeben sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Titel, Namenszusätze etc. nicht in das Feld „Vorname“ oder „Name“ eingeben. Nach Überprüfung Ihrer Daten klicken Sie auf „Anmelden“. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.

Was macht ein Aktionär, der keine Information zur Hauptversammlung bekommen hat?

Die Zustellung der Einladung erfolgt bei Inhaberaktien grundsätzlich über die depotführenden Institute. Bitte setzen Sie sich demzufolge zur Klärung mit Ihrer Haus-/Depotbank in Verbindung.

Wo reiche ich meine Fragen ein und bis wann?

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder Bevollmächtigte können ihre Fragen einreichen. Fragen können bis 11. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ ausschließlich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) eingereicht werden. Ordnungsgemäß eingereichte Fragen werden vor der Versammlung allen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemacht und von der Gesellschaft bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, das heißt bis spätestens 13. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Fragen und die Antworten bleiben während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zugänglich.

Jedem elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär wird darüber hinaus in der Hauptversammlung das Recht eingeräumt, Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der vorstehenden Frist für die Vorabeinreichung von Fragen ergeben haben. Zudem wird jedem elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionär in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten der persönlich haftenden Gesellschafterin eingeräumt. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen der Ausübung des Rederechts ausgeübt werden darf.

Wird mein Name bei der Beantwortung der Fragen bekannt gemacht?

Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung kann der Name des Fragestellers nur offengelegt werden (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Hauptversammlung wie eingangs beschrieben live im Internet für Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen übertragen wird.

Kann ich während der Hauptversammlung einen Redenbetrag leisten?

Ab Beginn der Hauptversammlung wird über das zugangsgeschützte Aktionärsportal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung), die Funktion aktiviert, über die die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Bei der Anmeldung des Redebeitrags hat der Aktionär oder der Bevollmächtigte seinen Namen anzugeben (Pflichtfeld) und erklärt sich damit auch mit der Nennung seines Namens einverstanden.

Aktionäre bzw. Bevollmächtigte, die sich über das Aktionärsportal für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden nach Aufruf durch den Versammlungsleiter im zugangsgeschützten Aktionärsportal für ihren Redebeitrag freigeschaltet.

Einzelheiten zu den technischen Voraussetzungen für Redebeiträge werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Am Tag vor der Hauptversammlung bietet wir an, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation für den Redebeitrag unverbindlich zu testen. Dafür wird am 14. Juni 2023, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr MESZ die Schaltfläche „Redebeitrag“ im zugangsgeschützten Aktionärsportal freigeschaltet.

Für die Videokommunikation benötigen Aktionäre oder deren Bevollmächtigte eine stabile Internetverbindung sowie ein internetfähiges Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Audio-ausgabe.

Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?

Ja, ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Abstimmungsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen. Im Übrigen kann er sich auch durch Dritte vertreten lassen.

Kann ich in der Hauptversammlung einen Gegenantrag stellen oder einen Wahlvorschlag einreichen?

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern während der Hauptversammlung über das zugangsgeschützte Aktionärsportal im Rahmen eines Redebeitrags stellen bzw. einreichen.

Wie kann ich im Vorfeld der Hauptversammlung einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag stellen bzw. einreichen?

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind bis spätestens 31. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ zu übermitteln an:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223

E-Mail: investor.relations@dws.com

Gegenanträge sollten begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Wo kann ich eventuelle im Vorfeld der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einsehen?

Die Gesellschaft veröffentlicht rechtzeitig zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären unverzüglich auf ihrer HV-Webseite

Werden die Reden nachträglich online zur Verfügung gestellt?

Der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin oder dessen wesentlicher Inhalt wird den Aktionären bis spätestens sieben Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis 7. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemacht. Zusätzlich plant die Gesellschaft, die Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden oder deren wesentlichen Inhalt bis spätestens 7. Juni 2023, 24:00 Uhr MESZ, über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich zu machen. Modifizierungen für den Tag der Hauptversammlung bleiben vorbehalten.

In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?

Die Hauptversammlung wird auf Deutsch abgehalten.

Wie kann ich Unterlagen zur Hauptversammlung anfordern?

Die Aktionäre erhalten die Information bezüglich der Einladung zur Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt.

Die Tagesordnung und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden unter der genannten Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Darüber hinaus können unter folgender Adresse Unterlagen angefordert werden:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Kann ich eine Stellungnahme zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung einreichen?

Aktionären wird die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen (möglichst beschränkt auf 10.000 Zeichen inklusive Lehrzeichen) mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft einzureichen. Es wird darum gebeten, entsprechende Stellungnahmen unter Angabe der auf der Anmeldebestätigung vermerkten Zugangsnummer bis spätestens 9. Juni 2023 bis 24:00 Uhr MESZ in Textform unter der nachstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Weitere Details zur Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung entnehmen Sie bitte unserer Tagesordnung unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung.

Wie erhalte ich die Bestätigung der Stimmausübung?

Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) steht den Abstimmenden innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung im Aktionärsportal zum Abruf zur Verfügung.

Wann zahlt die DWS Dividende? Wie hoch ist die Dividende? Was muss ich als Aktionärin oder Aktionär unternehmen, um die Dividende zu erhalten?

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde eine Dividende i.H.v 2,05 EUR pro Aktie von der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie dem Aufsichtsrat vorgeschlagen. Sofern die Hauptversammlung die Dividende am 15. Juni 2023 beschließt, wird diese am 20. Juni 2023 an alle dividendenberechtigten Aktionäre durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Wie kontaktiere ich die Aktionärshotline?

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, kontaktieren:

Am Tag der Hauptversammlung, 15. Juni 2023, sind wir für Sie ab 8:00 Uhr erreichbar.

IR-Hotline: +49 69 910-14700
oder per E-Mail: investor.relations@dws.com

 

Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich am besten direkt an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister „Computershare“.

Telefon Computershare: +49 89 30903 6330 (Montag - Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: aktionaersportal@computershare.de

 

2022

Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juni 2022, 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen. Die physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Wie erhalte ich die Bestätigung der Stimmausübung?

Der Nachweis über die Stimmzählung (Abstimmbestätigung) steht den Abstimmenden innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung im Aktionärsportal zum Abruf zur Verfügung.

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Sie können nach der ordnungsgemäßen Anmeldung Ihr Stimmrecht in einer von Ihnen bevorzugten Form wahrnehmen:

  • Sie können die Briefwahl nutzen oder einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, für Sie gemäß Ihren Weisungen abzustimmen.
  • Alternativ können Sie auch Dritte bevollmächtigen, zum Beispiel Ihren depotführenden Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Auch diese werden dann die Briefwahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nutzen.
  • Eine bequeme und sichere Möglichkeit für die Stimmrechtsausübung und Bevollmächtigung bietet unser Aktionärsportal. Sie können im Portal nach rechtzeitiger Anmeldung Ihr Stimmverhalten noch während der Hauptversammlung am 09. Juni 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte online ändern und final festlegen.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal erfordern die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung, die ordnungsgemäße Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie die Registrierung im Aktionärsportal mit den Zugangsdaten, die Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zu diesem Zweck erhalten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse in Textform spätestens am 02. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ zugehen.

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann schriftlich oder in Textform unter Nutzung des auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandten Stimmkarte abgedruckten Briefwahlformulars erfolgen. Auch ein Ausdruck des über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemachten Formulars kann verwendet werden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt – insbesondere unter Angabe der Stimmkartennummer – bis zum 8. Juni 2022, 18:00 Uhr MESZ (Eingang) unter folgender Adresse eingehen:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zu welchem Stichtag muss man die DWS Aktie halten um stimmberechtigt zu sein?

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 19. Mai 2022, 0:00 Uhr MESZ, sogenannter Nachweisstichtag, beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum 2. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ zugehen.

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

Die Aktionäre erhalten die Information zur Hauptversammlung mit einem Antwortbogen über ihre Depotbanken zugesandt. Über diesen Antwortbogen kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden.

Ab wann steht das Aktionärsportal und wo zur Verfügung?

Das Aktionärsportal wird am 19. Mai 2022 freigeschaltet und steht dann unseren Aktionären zur Verfügung. Der entsprechende Link ist auf der HV-Webseite zu finden.

Wie melde ich mich im Aktionärsportal an?

Zugang zum Aktionärsportal erhalten Sie über unsere Internetseite https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung. Der Zugang wird am 19. Mai 2022 freigeschaltet.

Zur Anmeldung ist die Eingabe Ihrer fünfstelligen auf der Stimmkarte aufgedruckten Nummer und der danebenstehenden einstelligen Prüfziffer erforderlich

FAQ_2022_DE.PNG

Klicken Sie anschließend auf „Anmelden“. Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Name, Wohnort und Aktienbestand ein.

Tragen Sie diese Angaben exakt so ein, wie sie auf Ihrer Stimmkarte angegeben sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Titel, Namenszusätze etc. nicht in das Feld „Vorname“ oder „Name“ eingeben. Nach Überprüfung Ihrer Daten klicken Sie auf „Anmelden“. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.

Was macht ein Aktionär, der keine Information zur Hauptversammlung bekommen hat?

Die Zustellung der Einladung erfolgt bei Inhaberaktien grundsätzlich über die depotführenden Institute. Bitte setzen Sie sich demzufolge zur Klärung mit Ihrer Haus-/Depotbank in Verbindung.

Wo reiche ich meine Fragen ein und bis wann?

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder Bevollmächtigte, können ihre Fragen einreichen. Fragen können bis 7. Juni 2022, 24:00 Uhr MESZ ausschließlich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) eingereicht werden.

Während der Hauptversammlung haben Aktionäre/Bevollmächtigte die Möglichkeit, in beschränktem Umfang Nachfragen, die sich auf ordnungsgemäß vorab eingereichte Fragen beziehen, zu stellen. Die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, ist je Aktionär/Bevollmächtigter auf zwei Fragen mit einer Fragenlänge von jeweils 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Weitere Details zum Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation entnehmen Sie bitte unserer Tagesordnung unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung.

Wird mein Name bei der Beantwortung der Fragen bekannt gemacht?

Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung kann der Name des Fragestellers nur offengelegt werden (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Hauptversammlung wie eingangs beschrieben live im Internet für Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen übertragen wird.

Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?

Ja, ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen. Im Übrigen kann er sich auch durch Dritte vertreten lassen.

Kann ich in der Hauptversammlung einen Gegenantrag stellen oder einen Wahlvorschlag einreichen?

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung übersenden.

Wie kann ich einen Gegenantrag übersenden?

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind bis spätestens 25. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ zu übermitteln an:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Gegenanträge sollten begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Wo kann ich eventuelle Gegenanträge einsehen?

Die Gesellschaft veröffentlicht rechtzeitig zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären auf ihrer HV-Webseite

Wird die Hauptversammlung nachträglich online zur Verfügung gestellt?

Die beiden Eröffnungsreden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des CEOs werden in voller Länge für alle Interessierten unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zur Verfügung stehen und sind als Replay abrufbar.
Die Generaldebatte wird ebenfalls als Skript online zur Verfügung gestellt.

In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?

Die Hauptversammlung wird auf Deutsch abgehalten. Es wird eine Übertragung mit englischer Übersetzung zur Verfügung stehen.

Wie kann ich Unterlagen zur Hauptversammlung anfordern?

Die Aktionäre erhalten die Information bezüglich der Einladung zur Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt.

Die Tagesordnung und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden unter der genannten Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Darüber hinaus können unter folgender Adresse Unterlagen angefordert werden:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Kann ich eine Stellungnahme zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung einreichen?

Aktionären wird die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen (bis 10.000 Zeichen) mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft einzureichen. Es wird darum gebeten, entsprechende Stellungnahmen unter Angabe der auf der Stimmkarte vermerkten Stimmkartennummer bis spätestens 6. Juni 2022 bis 24:00 Uhr MESZ in Textform unter der nachstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Weitere Details zur Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung entnehmen Sie bitte unserer Tagesordnung unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung.

Wann zahlt die DWS Dividende? Wie hoch ist die Dividende? Was muss ich als Aktionärin oder Aktionär unternehmen, um die Dividende zu erhalten?

Für das Jahr 2021 wurde eine Dividende i.H.v 2,00 EUR pro Aktie von der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie dem Aufsichtsrat vorgeschlagen. Sofern die Hauptversammlung die Dividende am 9. Juni 2022 beschließt, wird diese am 14. Juni 2022 an alle dividendenberechtigten Aktionäre durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Wie kontaktiere ich die Aktionärshotline?

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, kontaktieren:

Am Tag der Hauptversammlung, 9. Juni 2022, sind wir für Sie ab 8:00 Uhr erreichbar.

IR-Hotline: +49 69 910-14700
oder per E-Mail: investor.relations@dws.com

Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich am besten direkt an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister „Computershare“.

Telefon Computershare: +49 89 30903 6330 (Montag - Freitag, 9 bis 17 Uhr)
E-Mail: aktionaersportal@computershare.de

2021

Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juni 2021, 10:00 Uhr MESZ (= 8:00 Uhr UTC) live im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen. Die physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Sie können Ihr Stimmrecht in einer von Ihnen bevorzugten Form wahrnehmen:

  • Sie können die Briefwahl nutzen oder einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, für Sie gemäß Ihren Weisungen abzustimmen.
  • Alternativ können Sie auch Dritte bevollmächtigen, zum Beispiel Ihren depotführenden Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung. Auch diese werden dann die Briefwahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nutzen.
  • Eine bequeme und sichere Möglichkeit, Ihre Stimmrechte per Briefwahl wahrzunehmen oder Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu erteilen, bietet unser Aktionärsportal. Sie können im Portal nach rechtzeitiger Anmeldung Ihr Stimmverhalten noch während der Hauptversammlung am 09. Juni 2021 bis zum Beginn der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte online ändern und final festlegen.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal erfordern die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung, die ordnungsgemäße Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie die Registrierung im Aktionärsportal mit den Zugangsdaten, die Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zu diesem Zweck erhalten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse in Textform spätestens am 02. Juni 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC) zugehen.

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann schriftlich oder in Textform unter Nutzung des auf der nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandten Stimmkarte abgedruckten Briefwahlformulars erfolgen. Auch ein Ausdruck des über die Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemachten Formulars kann verwendet werden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt – insbesondere unter Angabe der Stimmkartennummer – bis zum 8. Juni 2021, 18:00 Uhr MESZ (= 16:00 Uhr UTC) (Eingang) unter folgender Adresse eingehen:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zu welchem Stichtag muss man die DWS Aktie halten um stimmberechtigt zu sein?

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 19. Mai 2021, 0:00 Uhr MESZ (= 18. Mai 2021, 22:00 Uhr UTC), sogenannter Nachweisstichtag, beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder engli-scher Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum 2. Juni 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC) zugehen.

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Können auch Nicht-Aktionäre die Hauptversammlung verfolgen?

Die gesamte Hauptversammlung wird am 9. Juni 2021 ab 10:00 Uhr MESZ (= 8:00 Uhr UTC) live im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen.

Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit einem Antwortblatt über ihre Depotbanken zugesandt. Über das Antwortblatt kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden.

Ab wann steht das Aktionärsportal und wo zur Verfügung?

Das Aktionärsportal wird am 19. Mai 2021 freigeschaltet und steht dann unseren Aktionären zur Verfügung. Der entsprechende Link ist auf der HV-Webseite zu finden.

Wo finde ich den Link zum Aktionärsportal?

Der Link ist auf unserer HV-Webseite ab dem 19. Mai 2021 verfügbar.

Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung bekommen hat?

Der Erwerb der Aktien lag entweder nach dem Termin zum Versand der Einladungsschreiben oder das Einladungsschreiben konnte durch die Post nicht zugestellt werden.

Bitte setzen Sie sich zur Klärung mit Ihrer Haus-/Depotbank in Verbindung.

Wo reiche ich meine Fragen ein und bis wann?

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen. Fragen können nur über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) eingereicht werden.

Während der Hauptversammlung haben Aktionäre die Möglichkeit, in beschränktem Umfang Nachfragen, die sich auf ordnungsgemäß vorab eingereichte Fragen beziehen, zu stellen. Die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, ist je Aktionär auf zwei Fragen mit einer Fragenlänge von jeweils 500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) begrenzt.

Weitere Details zum Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation entnehmen Sie bitte unserer Tagesordnung unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung.

Wird mein Name bei der Beantwortung der Fragen bekannt gemacht?

Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung kann der Name des Fragestellers nur offengelegt werden (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Hauptversammlung wie eingangs beschrieben live im Internet für Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit ohne Zugangsbeschränkungen übertragen wird.

Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?

Ja, ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen. Im Übrigen kann er sich auch durch Dritte vertreten lassen.

Kann ich in der Hauptversammlung einen Gegenantrag stellen oder einen Wahlvorschlag einreichen?

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung übersenden.

Wie kann ich einen Gegenantrag übersenden?

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind bis spätestens 25. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC) zu übermitteln an:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Gegenanträge sollten begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Wo kann ich eventuelle Gegenanträge einsehen?

Die Gesellschaft veröffentlicht rechtzeitig zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären auf ihrer HV-Webseite sowie die Namen der Aktionäre.

Wird die Hauptversammlung nachträglich online zur Verfügung gestellt?

Die beiden Eröffnungsreden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des CEOs werden in voller Länge für alle Interessierten auf unserer Investor Relations Webseite zur Verfügung stehen und sind als Replay abrufbar.
Die Generaldebatte wird ebenfalls als Skript online zur Verfügung gestellt.

In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?

Die Hauptversammlung wird auf Deutsch abgehalten. Es wird eine Übertragung mit englischer Übersetzung zur Verfügung stehen.

Kann ich eine Stellungnahme zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung einreichen?

Aktionären wird die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen (bis 10.000 Zeichen) mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft einzureichen. Es wird darum gebeten, entsprechende Stellungnahmen unter Angabe der auf der Stimmkarte vermerkten Stimmkartennummer bis spätestens 6. Juni 2021 bis 24:00 Uhr MESZ (= 22:00 Uhr UTC) in Textform unter der nachstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse einzureichen:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Weitere Details zur Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung entnehmen Sie bitte unserer Tagesordnung unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung.

Kann ich während der Hauptversammlung einen Redebeitrag leisten?

Die Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten sieht nicht vor, dass Aktionäre während der Hauptversammlung Redebeiträge leisten können.

Wie erhalte ich die Bestätigung der Stimmausübung?

Kurze Zeit nach der Hauptversammlung können Aktionäre, die in der Hauptversammlung abgestimmt haben, über das Aktionärsportal eine Bestätigung über die Zählung ihrer Stimmen abrufen.

Wann zahlt die DWS Dividende? Wie hoch ist die Dividende?

Für das Jahr 2020 wurde eine Dividende i.H.v 1.81 EUR pro Aktie von der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie dem Aufsichtsrat vorgeschlagen. Sobald die Hauptversammlung die Dividende am 9. Juni 2021 formell genehmigt, wird diese am 14. Juni 2021 an alle dividendenberechtigten Aktionäre durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Wie melde ich mich im Aktionärsportal an?

Zugang zum Aktionärsportal erhalten Sie über unsere Internetseite https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung. Der Zugang wird am 19. Mai freigeschaltet.

Zur Anmeldung ist die Eingabe Ihrer fünfstelligen auf der Stimmkrte  aufgedruckten Nummer und der danebenstehenden einstelligen Prüfziffer erforderlich

IR_Hauptversammlung_FAQ_2021.png
Klicken Sie anschließend auf „Anmelden“. Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Name, Wohnort und Aktienbestand ein.

Tragen Sie diese Angaben exakt so ein, wie sie auf Ihrer Stimmkarte angegeben sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Titel, Namenszusätze etc. nicht in das Feld „Vorname“ oder „Name“ eingeben. Nach Überprüfung Ihrer Daten klicken Sie auf „Anmelden“. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.

Wie kontaktiere ich die Aktionärshotline?

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, kontaktieren:

Am Tag der Hauptversammlung, 9. Juni 2021, sind wir für Sie ab 8:00 Uhr erreichbar.

IR-Hotline: +49 69 910-14700
oder per E-Mail: investor.relations@dws.com

Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich am besten direkt an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister „Computershare“.

Telefon Computershare: +49 89 30903 6330
E-Mail: investorportal@computershare.de

Wie kann ich Unterlagen zur Hauptversammlung anfordern?

Der Schutz unserer natürlichen Ressourcen und damit unserer Umwelt ist für uns von größter Bedeutung. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, in diesem Jahr die Einberufungsunterlage erstmals nicht in vollständig gedruckter Form zu verschicken, sondern ein kurzes Einladungsschreiben zusammen mit der Agenda zu verschicken. Das gleiche gilt für sämtliche Unterlagen zur Hauptversammlung.

Die Tagesordnung und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden unter der genannten Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Darüber hinaus können unter folgender Adresse Unterlagen angefordert werden:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

2020

Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung statt?

Die nächste Hauptversammlung findet am 18. November 2020 in virtueller Form statt. Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr MEZ und findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt.

Warum wurde die Hauptversammlung verschoben?

Die Verschiebung der Hauptversammlung folgt aus der Entscheidung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Diese Entscheidung wurde angesichts der aktuellen Pandemie getroffen und gewährleistet den Schutz der Gesundheit unserer Aktionäre, Mitarbeiter und Dienstleister.

Beeinflusst die Verschiebung der Hauptversammlung den ursprünglichen Vorschlag für die Dividende?

Im Hinblick auf die Dividende haben die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat den Vorschlag bekräftigt, für das Geschäftsjahr 2019 EUR 1,67 pro Aktie auszuschütten. Dies ist jedoch abhängig vom finalen Beschluss der Hauptversammlung.

Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Die Hauptversammlung wird live übertragen und wird nicht nur DWS Aktionären, sondern der gesamten Öffentlichkeit als Liveübertragung über einen Webcast Link, den man auf der HV-Webseite findet, zugänglich gemacht.

Kann jeder die Hauptversammlung verfolgen?

Grundsätzlich kann jeder durch den öffentlich zugänglichen Webcast die Hauptversammlung verfolgen. Hier kann in der Menüleiste oben rechts die Sprache angepasst werden.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die zusätzliche Möglichkeit, durch das Aktionärsportal ihr Stimmrecht auszuüben. Dafür ist die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung notwendig, in deren Folge der Aktionär die zur Nutzung des Aktionärsportals erforderlichen Zugangsdaten erhält.
Im Hinblick auf den wichtigen virtuellen Dialog mit den Anteilseignern über die DWS werden wir die Reden von dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dem Vorstandsvorsitzenden eine Woche vor der Hauptversammlung auf der HV-Webseite veröffentlichen.

Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit einem Antwortblatt über ihre Depotbanken zugesandt. Über das Antwortblatt kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden.

Ab wann steht das Aktionärsportal und wo zur Verfügung?

Das Aktionärsportal wird am 28. Oktober 2020 MEZ freigeschaltet und steht dann unseren Aktionären zur Verfügung. Der entsprechende Link ist auf der HV-Webseite zu finden.

Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung bekommen hat?

Der Erwerb der Aktien lag entweder nach dem Termin zum Versand der Einladungsschreiben oder das Einladungsschreiben konnte durch die Post nicht zugestellt werden.
Bitte setzen Sie sich zur Klärung mit Ihrer Haus-/Depotbank in Verbindung.

Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?

Sie können Ihr Stimmrecht in einer von Ihnen bevorzugten Form wahrnehmen:

  • Sie können die Briefwahl nutzen oder einen Mitarbeiter der DWS Group (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) bevollmächtigen, für Sie nach Ihren Weisungen abzustimmen.

  • Alternativ können Sie die Stimmrechtsvertretung einem anderen Vertreter Ihrer Wahl übertragen, zum Beispiel Ihrem depotführenden Intermediär oder einer Aktionärsvereinigung. Auch diese werden dann die Briefwahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nutzen.

  • Eine bequeme und sichere Möglichkeit, Ihre Stimmrechte per Briefwahl wahrzunehmen oder Vollmacht an unsere zu Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bestimmten Mitarbeiter zu erteilen, bietet unser Aktionärsportal. Sie können im Portal nach rechtzeitiger Anmeldung Ihr Stimmverhalten noch während der Hauptversammlung am 18. November 2020 bis nach Ende der Fragenbeantwortung online ändern und final festlegen.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl und die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das Aktionärsportal erfordern die ordnungsgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung, die ordnungsgemäße Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie die Registrierung im Aktionärsportal mit den Zugangsdaten, die Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zu diesem Zweck erhalten.

Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: DWS-HV2020@computershare.de

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse in Textform spätestens am 11. November 2020 (24.00 Uhr) zugehen.

DWS Group GmbH & Co. KGaA
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 1201286045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Wo finde ich den Link zum Aktionärsportal?

Der Link ist auf unserer HV-Webseite ab dem 28. Oktober verfügbar.

Was ist ein Stimmrecht?

Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen. Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann zur Ausübung des Stimmrechts aber Dritte, insbesondere die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sowie sonstige Dritte, bevollmächtigen. Laut Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.

Werden Fragen vorab beantwortet und die Antworten den Aktionären zugänglich gemacht?

Eine Vorabbeantwortung ausgewählter Fragen, für die dann die Antworten nicht mehr in der HV verlesen werden müssen, ist möglich.
Grundlage ist § 131 Abs. 3 Nr. 7 AktG, wonach Fragen in der HV nicht beantwortet werden müssen, wenn die entsprechende Information bereits im Vorfeld der HV für mindestens sieben Tage (sowie während der HV) auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich ist.

Wo reiche ich meine Fragen ein und wann?

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 8 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3, Satz 2 Halbsatz 2 des COVID-19-Gesetzes hat die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen müssen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen sie wie beantwortet.

Nur Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können ihre Fragen einreichen. Dies muss bis spätestens Sonntag, den 15. November 2020, 24.00 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse geschehen: investor.relations@dws.com

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Fragen können nur berücksichtigt werden, wenn mit der Frage bzw. den Fragen die Stimmkartennummer übermittelt wird, die auf der Stimmkarte oben rechts vermerkt ist (die Stimmkarte wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt).

Können auch während der Hauptversammlung Fragen gestellt werden?

Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, können keine Fragen während der Veranstaltung gestellt werden. Lediglich ordnungsgemäß vorab eingereichte Fragen werden berücksichtigt.

Wird mein Name bekannt gemacht?

Bei der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung des Namens erklärt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige Vorabveröffentlichung von Fragen und gegebenenfalls Antworten auf der Internetseite der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung:
Auch in diesem Fall wird der Name des Fragestellers nur offengelegt, wenn er mit Übersendung der Frage ausdrücklich sein Einverständnis mit der Offenlegung seines Namens erklärt hat.

Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?

Ja, ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen.

Kann ich in der Hauptversammlung einen Gegenantrag stellen?

Aufgrund der Ausgestaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten und nur mit Ausübung des Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisung, ohne elektronische Teilnahme der Aktionäre, können Aktionäre Gegenanträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge in der Hauptversammlung nicht stellen.

Den Aktionären wird dennoch die Möglichkeit gegeben, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft zu übermitteln.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die gemäß den nachstehenden Voraussetzungen von der Gesellschaft veröffentlicht werden, werden in der Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der den Antrag einreichende Aktionär sich wie im Abschnitt „Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes“ in der Einladung zur Hauptversammlung beschrieben ordnungsgemäß angemeldet und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen hat.

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu Vorschlägen der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern vor der Hauptversammlung übersenden. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

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60329 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Wie lege ich während der virtuellen Hauptversammlung einen Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung ein?

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) oder über die Erteilung von Vollmachten ausüben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bei dem mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notar zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind dem Notar über die E-Mail-Adresse

Notar.DWS.HV2020@hoganlovells.com 

zu übermitteln und sind ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist die Stimmkartennummer zu übermitteln, die auf der Stimmkarte vermerkt ist, die nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird.

Wo kann ich eventuelle Gegenanträge einsehen?

Den Aktionären wird die Möglichkeit gegeben, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung entsprechend §§ 126 Abs. 1, 127 AktG an die Gesellschaft zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft veröffentlicht eventuelle Gegenanträge von Aktionären auf ihrer Hauptversammlungs-Webseite.

Wird die Hauptversammlung nachträglich online zur Verfügung stehen?

Die beiden Eröffnungsreden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des CEOs werden in voller Länge für alle Interessierten auf unserer Investor Relations Webseite zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist im Anschluss an die Veranstaltung die Hauptversammlung als Replay auf unserer HV-Webseite abrufbar.
Die Generaldebatte wird ebenfalls als Skript online zur Verfügung gestellt.

Wie lange beträgt die Dauer der Hauptversammlung?

Die Dauer der Hauptversammlung ist abhängig von der Anzahl der durch das Executive Board der persönlich haftenden Gesellschafterin und den Aufsichtsrat zu beantwortenden Fragen der Aktionäre und ihrer Vertreter und kann daher nicht im Voraus festgelegt werden.

In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?

Die Hauptversammlung wird auf Deutsch abgehalten. Es wird eine Übertragung mit englischer Übersetzung zur Verfügung stehen.

Wie kann ich Unterlagen zur Hauptversammlung anfordern?

Unterlagen zur Hauptversammlung können unter folgender Adresse angefordert werden:

DWS Group GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Mainzer Landstr. 11–17
60329 Frankfurt am Main
IR-Hotline: +49 69 910-14700
Telefax: +49 69 910-32223
E-Mail: investor.relations@dws.com

Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung sind außerdem im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung zugänglich. Die Unterlagen werden unter der genannten Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Wichtige Termine

In unserem Finanzkalender finden Sie alle wichtigen Termine, wie zum Beispiel das Datum der nächsten Hauptversammlung, die Jahresmedienkonferenz oder die Veröffentlichung des Geschäftsberichts. mehr

2019

Anmeldung und Teilnahme

Kann ein Aktionär eine Begleitperson mitbringen?

Dies kann der Aktionär natürlich sehr gerne tun. Die beste Lösung ist, wenn er dies gleich bei seiner Anmeldung mitteilt und für die Begleitperson zusätzlich eine Eintrittskarte ausstellen lässt.

Kann der Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?

Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Stimmrecht weiter ausgeübt wird, kann er einen anderen Teilnehmer an der Hauptversammlung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.

Kann ein Ak­tio­när sich in der Haupt­ver­samm­lung ver­tre­ten las­sen und be­reits vor der Haupt­ver­samm­lung Voll­macht und Wei­sun­gen er­tei­len?

Ja, ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen. Die Vollmacht und Weisungen sind direkt an die Stimmrechtsvertreter zu senden.

Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?

Ja, jeder Aktionär hat das Recht, an der Hauptversammlung selbst teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist eine rechtzeitige Anmeldung.

Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?

Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit einem Antwortblatt über ihre Depotbanken zugesandt. Über das Antwortblatt kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden.

Wie kön­nen Ak­tio­nä­re Ge­gen­an­trä­ge stel­len?

Gemäß § 126 AktG haben die Aktionäre die Möglichkeit, einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von der persönlich haftenden Gesellschaft  und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen. Derartige Gegenanträge müssen innerhalb eines vorherfestgelegten Zeitrahmens an die in der Einladung zur Hauptversammlung mitgeteilte Adresse der Gesellschaft gesandt werden. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene veröffentlichungspflichtige Gegenanträge werden den anderen Aktionären auf der Website der Gesellschaft unverzüglich zugänglich gemacht. 

Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?

Sie können die Hauptversammlung temporär über den Ausgangsschalter verlassen. Die Vorlage des Stimmkartenblocks berechtigt zum Wiedereinlass.

Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmeldet, aber die Eintrittskarte nicht erhalten hat?

Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Am Info-Counter im Einlassbereich können wir dies überprüfen und ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausstellen.

Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?

Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Am Info-Counter im Einlassbereich können wir dies überprüfen und ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausstellen.

Was ist das Stimm­recht?

Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen. Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann das Stimmrecht aber auf Dritte, insbesondere auf die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, durch Vollmacht übertragen. Laut Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.

Wird die Haupt­ver­samm­lung im In­ter­net über­tra­gen?

Die beiden Eröffnungsreden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des CEOs werden in voller Länge für alle Interessierten live über Webcast übertragen.

2019

Organisation

Gibt es kostenlose Parkplätze?

Bitte beachten Sie, dass die Anreise zur Hauptversammlung sowie das Parken auf eigene Kosten erfolgen. Die Eintrittskarte / Gästekarte berechtigt nicht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Eine nachträgliche Erstattung von Fahrtkosten oder Parkgebühren ist nicht vorgesehen.

Gibt es auch für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung eine Möglichkeit, an der Hauptversammlung teilzunehmen?

Selbstverständlich können Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung an der Hauptversammlung teilnehmen.

In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?

Die Hauptversammlung wird auf Deutsch abgehalten. Für fremdsprachige Aktionäre liegen im Foyer Kopfhörer mit Funkübertragung bereit, über die die Simultandolmetschung aus dem Deutschen ins Englische empfangen werden kann.

Ist für Verpflegung gesorgt?

Es werden ganztägig Speisen und alkoholfreie Getränke am Buffet angeboten.

Gibt es feste Sitzplätze?

Nein, es gibt keine Platzkarten.

Wie lange dauert die Hauptversammlung?

Die Dauer kann nicht vorhergesagt werden.

Für Sie vorgeschlagen

2024 Ab wann steht das Aktionärsportal und wo zur Verfügung?

Das Aktionärsportal wird am 15. Mai 2024 freigeschaltet und steht dann unseren Aktionären zur Verfügung. Der entsprechende Link ist auf der HV-Webseite zu finden.

2024 Wie kann ich die virtuelle Hauptversammlung verfolgen?

Die gesamte Hauptversammlung wird am 06. Juni 2024, 10:00 Uhr MESZ live im Internet unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung für die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in Bild und Ton übertragen. Die physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

2024 Wie kontaktiere ich die Aktionärshotline?

Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen von Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr, kontaktieren:

Am Tag der Hauptversammlung, 06. Juni 2024, sind wir für Sie ab 8:00 Uhr erreichbar.

IR-Hotline: +49 69 910-14700
oder per E-Mail: investor.relations@dws.com

 

Bei technischen Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich am besten direkt an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister „Computershare“.

Telefon Computershare: +49 89 30903 6330 (Montag - Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: aktionaersportal@computershare.de

 

2024 Wie melde ich mich im Aktionärsportal an?

Zugang zum Aktionärsportal erhalten Sie über unsere Internetseite https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung. Der Zugang wird am 15. Mai 2024 freigeschaltet.

Zur Anmeldung ist die Eingabe Ihrer fünfstelligen auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Nummer und der danebenstehenden einstelligen Prüfziffer erforderlich

FAQ_2022_DE.PNG

Klicken Sie anschließend auf „Anmelden“. Geben Sie nun Ihre persönlichen Daten wie Vorname, Name, Wohnort und Aktienbestand ein.

Tragen Sie diese Angaben bitte exakt so ein, wie sie auf Ihrer Anmeldebestätigung angegeben sind. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Titel, Namenszusätze etc. nicht in das Feld „Vorname“ oder „Name“ eingeben. Nach Überprüfung Ihrer Daten klicken Sie auf „Anmelden“. Folgen Sie anschließend den weiteren Anweisungen.

2024 Wo reiche ich meine Fragen ein und bis wann?

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder Bevollmächtigte können ihre Fragen einreichen. Fragen können bis 02. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ ausschließlich über das zugangsgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft (zugänglich unter https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) eingereicht werden. Ordnungsgemäß eingereichte Fragen werden vor der Versammlung allen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (https://group.dws.com/de/ir/hauptversammlung) zugänglich gemacht und von der Gesellschaft bis spätestens 04. Juni 2024, 24:00 Uhr MESZ, beantwortet. Die Antworten werden ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Fragen und die Antworten bleiben während der gesamten Dauer der Hauptversammlung zugänglich.

Jedem elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionär wird darüber hinaus in der Hauptversammlung das Recht eingeräumt, Fragen zu Sachverhalten zu stellen, die sich erst nach Ablauf der vorstehenden Frist für die Vorabeinreichung von Fragen ergeben haben. Zudem wird jedem elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionär in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu allen vor und in der Versammlung gegebenen Antworten der persönlich haftenden Gesellschafterin eingeräumt. Es ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in seiner Funktion als Versammlungsleiter festlegen wird, dass das Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, das heißt im Rahmen der Ausübung des Rederechts ausgeübt werden darf.

HV-Hotline

+49 (0) 69 910 14700

Montag - Freitag: 9:00-17:00 Uhr

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