Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Stimmrecht weiter ausgeübt wird, kann er einen anderen Teilnehmer an der Hauptversammlung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.
Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Am Info-Counter im Einlassbereich können wir dies überprüfen und ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausstellen.
Ein Aktionär, der sich rechtzeitig angemeldet und keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Sofern die Eintrittskarte ausgestellt wurde und lediglich auf dem Postweg nicht (rechtzeitig) zum Empfänger gelangte, ist der Aktionär im Melderegister enthalten. Am Info-Counter im Einlassbereich können wir dies überprüfen und ggf. eine Ersatzeintrittskarte ausstellen.