Gemeinsamer Ausschuss

Die DWS KGaA hat neben dem Aufsichtsrat und der (durch die Geschäftsführung vertretenen) persönlich haftenden Gesellschafterin einen Gemeinsamen Ausschuss als weiteres Organ gegründet.

Bestimmte Maßnahmen der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der Zustimmung des Gemeinsamen Ausschusses. Ferner besitzt der Gemeinsame Ausschuss ein Vorschlagsrecht für die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie über die Festsetzung der variablen Vergütung der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin. Gleichwohl unterliegen diese Angelegenheiten rechtlich den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Daher sind die Vorschläge des Gemeinsamen Ausschusses rechtlich nicht bindend, und die Gesellschafterversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin bleibt in ihrem diesbezüglichen Entscheidungsrecht unabhängig.

Mitglieder

James von Moltke

Vorsitzender, Mitglied

Kazuhide Toda

Unabhängiger Aktionärsvertreter

Ute Wolf

Unabhängige Aktionärsvertreterin

Volker Steuer

Mitglied

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