Die Hauptversammlung ist das Beschlussorgan der Aktionäre der DWS KGaA. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beziehungsweise einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Hauptversammlung beschließt unter anderem über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats – mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter – werden von der Hauptversammlung gewählt.